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Open Source-Software (OSS)

Was bedeutet Open Source?

Open Source ist ein Begriff, der ursprünglich auf Open Source-Software (OSS) zurückgeht. Dabei handelt es sich um frei zugänglichen Programm-Quellcode (sog. quelloffene Software). Das heißt, jeder könnte den Quellcode anschauen, benutzen und verändern. Beispiele für Open Source-Software sind LibreOffice oder Linux.

Was ist der Unterschied zwischen Open Source-Software und anderer Software (Closed-Source-Software)?

Closed-Source-Software wird vom Eigentümer aus wirtschaftlichen Gründen mit allen Mitteln gesichert. Lediglich der Eigentümer darf rechtmäßig auf seinen Quellcode zugreifen (proprietäre Software). Geschlossener Quellcode kann weder auf legale Weise verändert, überprüft noch kopiert werden und der Nutzer zahlt lediglich für die Verwendung der Software gemäß Bestimmungszweck. Der Code kann weder für neue Zwecke geändert noch mit Entwicklergemeinschaften (sog. „Communitys“) geteilt werden. Beispiele für Closed-Source-Software sind Microsoft Office oder WebEx.

Warum sollte ich Open Source-Software verwenden?

Open Source-Software bietet viele Vorteile. So kann Open Source-Software grundsätzlich kostenfrei verwendet werden. Man kann auch neben bestehender Closed-Source-Software zusätzlich Open Source-Software verwenden, um die Unabhängigkeit von einzelnen etablierten Herstellern zu verringern. Damit entsteht auch die Möglichkeit der unabhängigen Überprüfung des Quellcodes durch Dritte bspw. zur Sicherstellung der IT-Sicherheit. So gefundene und behobene Probleme verbessern die Open Source-Software für alle Betreiber und kommen damit allen zugute. Weiterhin unterstützt Open Source-Software die Kombinierbarkeit mit proprietärer Software durch offene Standards und Dateiformate.

Wer stellt Open Source-Software zur Verfügung?

Jeder, der das Eigentumsrecht an einer Software hat, kann diese unter einer Open Source-Lizenz veröffentlichen. So wird aus Closed-Source-Software eine Open Source-Software. Für den Freistaat Thüringen entwickelte Software ist gemäß § 4 Abs. 3 ThürEGovG grundsätzlich Open Source.

Woher bekomme ich Open Source-Software?

Open Source-Software wird auf Open Source-Plattformen in Projekten gepflegt. So werden Open Source-Projekte der öffentlichen Verwaltung über die Open Source-Plattform für die öffentliche Verwaltung - openCode.de – gepflegt und können auch dort heruntergeladen werden. Auf openCode werden über 120 quelloffene Programme für die öffentliche Verwaltung bereitgestellt (Stand: März 2025). Open Source-Software kann bspw. auch von der englischsprachigen GitHub-Plattform – github.com – bezogen werden.

Was brauche ich alles für den Einsatz von Open Source-Software?

Für den Betrieb von Open Source-Software bestehen dieselben Anforderungen wie an den Betrieb von Closed-Source-Software.

Wer kann meine eingesetzte Open Source-Software sehen?

Niemand außer Ihnen und Ihren Dienstleistern. Auch wenn der Quellcode Ihrer Open Source-Software öffentlich einsehbar ist, erfolgt der Betrieb Ihrer Open Source-Software durch Sie oder einen Dienstleister in einem Rechenzentrum. Dritte haben keine Möglichkeit zur Einsichtnahme in Ihre Daten.

Woher bekomme ich professionellen Support?

Oft bieten die Entwickler einer Open Source-Software auch direkt sachkundigen Support an. Bei weit verbreiteter Open Source-Software bieten häufig auch eine Vielzahl an professionellen Dienstleistern Support nach anerkannten Qualitätskriterien an. Einige Projekte beschränken sich auf geprüfte Support-Partner, um deren Sachkunde sicherzustellen.

Wer pflegt meine Open Source-Software?

Wie auch bei Closed-Source-Software können technische Dienstleister mit kostenpflichtigen Wartungs- bzw. Pflegeverträgen beauftragt werden um bspw. Programmupdates zu erhalten.

Wie steht es um IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit?

Open Source-Software lässt sich hinsichtlich Sicherheitslücken leicht überprüfen, da der Quellcode öffentlich ist. Sicherheitslücken können so kurzfristig auch ohne den Hersteller geschlossen werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt Open Source-Software. Dieselben Grundsätze gelten auch für die Überprüfbarkeit hinsichtlich Datenschutz oder Barrierefreiheit.

Kann ich fremde Open Source-Software anpassen?

Ja. Abhängig von der Lizenz der Open Source-Software bestehen unterschiedliche Voraussetzungen um Open Source-Software anzupassen. Grundsätzlich kann immer ein „fork“ (Englisch für Abzweigung) des ursprünglichen Open Source-Projektes erstellt und beliebig angepasst werden. Sollen die Änderungen wieder in das Open Source-Projekt zurückfließen, spricht man von einem „pull request“. Einige Open Source-Projekte benötigen die Zustimmung des Projekt-Verantwortlichen (sog. „maintainer“) für eine Anpassung. Damit wird sichergestellt, dass die Anpassungen im Sinne der jeweiligen Projekt-Lizenz erfolgen.

Wie steht der Freistaat Thüringen zum Thema Open Source?

In Thüringen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 ThürEGovG der Einsatz von Open Source-Software vorrangig vor solcher Software, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist. Schon seit Jahren kommt in vielen zentralen Thüringer Diensten und Umgebungen Open Source-Software zur Anwendung. Beispiele: Im neuen Cloud-Rechenzentrum, im Videokonferenzsystem, in der Datenaustauschplattform, bei der kollaborativen Zusammenarbeit, bei der Erstellung von Umfragen und im Projektmanagement.

Wer hilft bei weiterführenden Fragen?

Grundsätzliche Informationen finden Sie unter: https://opensource.thueringen.de Als Ansprechpartner für Fragen zu Open Source in der Thüringer Landesverwaltung steht Ihnen sebastian.schieke@tmdi.thueringen.de zur Verfügung.


Letztes Update: 20. Mai 2025